Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wurden im Herbst 1996 in allen Kantonen der Schweiz aufgebaut. Die RAV bieten den Stellensuchenden Beratung und Vermittlung von offenen Stellen an, sie erfüllen damit eine Doppelaufgabe. Die wichtigsten Zielsetzungen der RAV sind: Die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt, Verbesserung der Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie die Verhinderung von Missbräuchen im Arbeitslosenversicherungsrecht. Dank der regionalen Verankerung kennen die RAV die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gegebenheiten ihres Einzugsgebietes. Sie sind Schnittstellen zwischen Arbeitgebern und Stellensuchenden.