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Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Lütisburg gilt erneut ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Die niederschlagsarmen Wochen und das sonnige, heisse Wetter haben die Waldbrandgefahr wieder ansteigen lassen. Die auffrischenden Winde in den vergangenen Tagen haben den Boden und die Streuschicht weiter ausgetrocknet. Der Waldboden und die Vegetation sind so stark ausgetrocknet, dass nach Einschätzung des Regionalen Führungsstabs Toggenburg wieder eine akute Waldbrandgefahr herrscht. Auch vom Kanton wurde die Gefahr als gross eingestuft.

Aus diesem Grund gilt auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Lütisburg wieder ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Im Wald und in Waldesnähe (200 m) ist das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab Freitag, 2. Oktober 2026, 12.00 Uhr und bis auf Widerruf verboten.

Der Bevölkerung wird für die Einhaltung der Massnahme gedankt.

Medienmitteilung des Regionalen Führungsstabs Toggenburg

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