Der Niederschlag in den letzten Tagen hat die Waldbrandgefahr reduziert. Aus Sicht des Regionalen Führungsstabs Toggenburg herrscht keine akute Waldbrandgefahr mehr. Der Kanton hat die Gefahr auf gering eingestuft.
Daher widerruft der Gemeinderat gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege seine kommunale Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und Waldesnähe vom 26. Juni 2026 per 25. September 2026.
Allgemeinverfügung Widerruf Feuerverbot Gemeinde Lütisburg