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Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert.
Der Kanton hebt deshalb per morgen Samstag, 22. August 2026, das absolute
Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe
bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden
erlassen werden.

Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses
wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark
gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per morgen
Samstag, 22. August 2026, aufgehoben wird.

Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200m).
Zudem können die Gemeinden je nach regionaler Situation auch lokale Feuerverbote
erlassen.

Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind
Einschränkungen wieder möglich.

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