Der Richtplan, der Zonenplan, das Baureglement sowie die Schutzverordnung der Gemeinde Lütisburg wurden überarbeitet und an die neuen Bestimmungen und Anforderungen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (sGS 731.1; abgekürzt PBG) angepasst.
Die Richt- und Rahmennutzungsplanung sowie die Schutzverordnung wurden der Bevölkerung vom 4. November bis am 16. Dezember 2024 gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) in Verbindung mit Art. 34 Abs. 2 PBG zur Mitwirkung unterbreitet.
Folgende Unterlagen wurden zur Mitwirkung gebracht:
- Konzept Siedlungsentwicklung nach innen
- Richtplan (Richtplankarte und Richtplantext)
- Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement)
- Planungsbericht zur Richt- und Rahmennutzungsplanung
- Inventare Kulturgüter sowie Natur- und Landschaftsschutz
- Schutzverordnung (Plan zur Schutzverordnung, Schutzreglement)
- Planungsbericht zur Schutzverordnung
Die Dokumente lagen im Gemeindehaus auf und konnten während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem waren sie auf der Webseite der Gemeinde (www.luetisburg.ch) aufgeschaltet. Im Mitteilungsblatt wurde auf die Mitwirkung aufmerksam gemacht und zur öffentlichen Informationsveranstaltung vom 19. November 2024 eingeladen.
In Bezug auf die Schutzverordnung wurden den Landwirten Sprechstunden mit Fachleuten angeboten.
Insgesamt haben 22 Personen, Organisationen und Firmen mitgewirkt. Die Eingaben wurden vom Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem begleitenden Planungsbüro ausgewertet und geprüft. Einige Anregungen und Vorschläge konnten berücksichtigt werden. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Mitwirkungsbericht erstellt und verabschiedet. In diesem Bericht nimmt der Gemeinderat zu den einzelnen Eingaben Stellung.
Der Mitwirkungsbericht kann auf der Webseite www.luetisburg.ch eingesehen werden Mitwirkungsbericht.
Dieser liegt ebenfalls bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Mitwirkenden werden persönlich informiert.
Aktuell befasst sich der Gemeinderat noch mit den letzten offenen Fragen. Anschliessend folgt der Erlass der Planungsinstrumente durch den Gemeinderat, die öffentliche Auflage sowie das fakultative Referendum.
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung herzlich für die zahlreichen Rückmeldungen und die aktive Beteiligung an diesem wichtigen Prozess