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Bürgerversammlung

Die Politische Gemeinde Lütisburg ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde gebildet. Jährlich findet mindestens eine Bürgerversammlung statt. An der Bürgerversammlung beschliesst die Bevölkerung über:

  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Jahresrechnung
  • Voranschlag und Steuerfuss
  • neue, einmalige Ausgaben über Fr. 500'000.00 bis Fr. 2'000'000.00 je Fall 
  • neue, während 10 Jahren wiederkehrende Ausgaben über Fr. 50'000.00 bis Fr. 500'000.00 je Fall
  • Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden oder in Zweckverbänden
  • weitere Geschäfte, die ihr von Gesetzes wegen zur Beschlussfassung zugewiesen sind

Versammlungstermine:

Die ordentliche Bürgerversammlung findet jährlich spätestens am 15. April statt. Der Termin wird frühzeitigt im Mitteilungsblatt "lütisburg aktuell" publiziert.

 

Zuständige Abteilung