Die Politische Gemeinde Lütisburg ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde gebildet. Jährlich findet mindestens eine Bürgerversammlung statt. An der Bürgerversammlung beschliesst die Bevölkerung über:
Die ordentliche Bürgerversammlung findet jährlich spätestens am 15. April statt. Der Termin wird frühzeitigt im Mitteilungsblatt "lütisburg aktuell" publiziert.