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Umzug/Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohneramt 

Wer innerhalb der Gemeinde Lütisburg umzieht, muss dies innert 14 Tagen nach Umzug beim Einwohneramt melden.  Dies ist auch via eUmzug möglich.

SchweizerInnen

  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • neuer Mietvertrag

AusländerInnen

  • Ausländerausweis/e
  • neuer Mietvertrag
  • Kosten Adressänderung Ausländerausweis/e

 

 

 

Zuständige Abteilung