Umzug/Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohneramt
Wer innerhalb der Gemeinde Lütisburg umzieht, muss dies innert 14 Tagen nach Umzug beim Einwohneramt melden. Dies ist auch via eUmzug möglich.
SchweizerInnen
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
- neuer Mietvertrag
AusländerInnen
- Ausländerausweis/e
- neuer Mietvertrag
- Kosten Adressänderung Ausländerausweis/e
Zuständige Abteilung