Briefliche Stimmabgabe
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Couvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Couvert in das Antwort-Couvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwort-Couvert per Post schicken oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie vergessen den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Couvert.
- Sie vergessen das amtliche Stimmzettel-Couvert zu verschliessen.
- Ihr Stimm-Couvert trifft zu spät ein.
Zuständige Abteilung