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Briefliche Stimmabgabe

Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Couvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Couvert in das Antwort-Couvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwort-Couvert per Post schicken oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie vergessen den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Couvert.
  • Sie vergessen das amtliche Stimmzettel-Couvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimm-Couvert trifft zu spät ein.

Zuständige Abteilung