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Unterhaltsvertrag - unverheiratete Eltern

Für unverheiratete Eltern besteht gemäss Bundesgericht die Pflicht einen Unterhaltsvertrag für das Kind abzuschliessen. Die Genehmigung des Unterhaltsvertrages geschieht durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg mit Sitz in Bütschwil.

Dem folgenden Merkblatt entnehmene Sie die wichtigsten Informationen

Link zur KESB Toggenburg

 

Zuständige Abteilung