Für unverheiratete Eltern besteht gemäss Bundesgericht die Pflicht einen Unterhaltsvertrag für das Kind abzuschliessen. Die Genehmigung des Unterhaltsvertrages geschieht durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg mit Sitz in Bütschwil.
Dem folgenden Merkblatt entnehmene Sie die wichtigsten Informationen
Link zur KESB Toggenburg