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Sektionschef / Militärdienst

Eine Adressänderung ist dem Sektionschef der Wohnortsgemeinde mitzuteilen. Diese leiten dann die Informationen dem Kreiskommando weiter.

Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins am Orientierungstag und endet für alle Armeeangehörigen, Zivilschutzleistende und Dienstuntauglichen bis zum Ende der Militärdienstpflicht.

Informationen über Auslandurlaube, der Schiesspflicht sowie die Bestellung des Dienstbüchlein Duplikats werden Ihnen auf "Pflichten Dienst " beantwortet.

Zuständige Abteilung