Einbürgerungen
Sie möchten sich in Lütisburg einbürgern?
Wenn Sie die Wohnsitzvoraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und ausserdem
- Beziehungen zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen;
- die deutsche Sprache beherrschen;
- Ihre Kinder verantwortungsbewusst erziehen;
- sich an Gesetz und Ordnung halten;
- arbeiten;
- Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und keine Schulden haben;
- Ihre Familie in der Integration fördern und unterstützen,
können Sie sich bei der Ratskanzlei Lütisburg melden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.bfm.admin.ch
www.afbz.sg.ch
Zuständige Abteilung