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Einbürgerungen

Sie möchten sich in Lütisburg einbürgern?

Wenn Sie die Wohnsitzvoraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und ausserdem

  • Beziehungen zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen;
  • die deutsche Sprache beherrschen;
  • Ihre Kinder verantwortungsbewusst erziehen;
  • sich an Gesetz und Ordnung halten;
  • arbeiten;
  • Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und keine Schulden haben;
  • Ihre Familie in der Integration fördern und unterstützen,

können Sie sich bei der Ratskanzlei Lütisburg melden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.bfm.admin.ch
www.afbz.sg.ch

 

Zuständige Abteilung