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Steuern; Wohnsitzwechsel

Ich ziehe von Lütisburg weg

Ich werde dieses Jahr meinen Wohnsitz wechseln. Wird der Steuerbetrag bis zum Wegzugsdatum berechnet oder muss ich die mutmassliche Jahressteuer gemäss zugestellter provisorischer Rechnung begleichen? Vorab ist zu klären, wohin der Wegzug erfolgt. Nachfolgend sind die für die Kantons- und Gemeindesteuern relevanten Wegzugsfälle aufgeführt:

Wegzug in eine andere St. Galler Gemeinde

Die Steuerpflicht endet in der Gemeinde Lütisburg rückwirkend auf das Ende der Steuerperiode des Vorjahres. Bereits geleistete Zahlungen für die Steuerperiode des Wegzugsjahres werden Ihnen mit Zins gutgeschrieben und direkt an das Steueramt Ihrer neuen Wohngemeinde überwiesen.

Wegzug in einen anderen Kanton

Die Steuerpflicht endet im Kanton St. Gallen rückwirkend auf das Ende der Steuerperiode des Vorjahres. Bereits geleistete Zahlungen für die Steuerperiode des Wegzugsjahres werden Ihnen mit Zins zurückerstattet.

Wegzug ins Ausland

Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Lütisburg und gleichzeitig werden sämtliche Steuern (auch provisorische) zur Zahlung fällig. Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Lütisburg können die steuerlichen Formalitäten auf Sie persönlich abgestimmt und optimiert werden.

Zuständige Abteilung