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Baugesuche: Baubewilligungspflicht

Die Baubewilligungspflicht richtet sich nach Art. 136 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Es wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht in jedem Fall beim Bausekretariat abzuklären. Für das Baugesuch ist das bei uns oder unter www.baugesuch.sg.ch erhältliche Formular zu verwenden und in der erforderlichen Anzahl vollständig einzureichen.

Dienstleistung:

Zuständige Abteilung