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Sozialhilfe

Grundsatz:

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde. Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton St. Gallen vorgegebenen Richtlinien.

Wie gehen sie vor, wenn sie in einer Notlage sind und finanzielle Hilfe brauchen?

Melden sie sich persönlich beim Sozialamt. Dort wird man Sie über die notwendigen Formalitäten informieren und mit Ihnen einen Ersttermin zur Besprechung Ihrer finanziellen und persönlichen Situation vereinbaren.

Zuständige Abteilung