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Krankenkassen Prämienverbilligungen

Anspruch Prämienverbilligung

Zum Bezug von individueller Prämienverbilligung sind alle diejenigen Personen berechtigt, welche am
1. Januar des Bezugsjahres den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen hatten oder über eine fremdenpolizeiliche Bewilligung zum Jahresaufenthalt (B-Bewilligung) verfügen. Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Jahres.

Errechnen Sie online die Höhe Ihrer Prämienverbilligung unter www.svasg.ch
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link 

Zuständige Abteilung