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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann direkt am Schalter der KESB, schriftlich sowie auch per E-Mail toggenburg@kesb.sg.ch bestellt werden. 

Die Gebühr beträgt bei Abholung und Bezahlung am Schalter CHF 20.00, mit Versand und Rechnung CHF 25.00.

Link zur KESB Toggenburg: KESB

 

Zuständige Abteilung