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Geburt

Was nach der Geburt zu erledigen ist

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren worden ist, melden Sie dem Zivilstandsamt Wattwil dies bitte persönlich innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu - falls vorhanden - das Familienbüchlein oder den Familienausweis sowie das Geburtsanzeigeformular mit.

Wenn Ihr Kind aber in einem Spital bzw. Geburtsklinik geboren wurde, ist keine Mitteilung notwendig. Die Geburt wird vom Spital schriftlich dem Einwohneramt Ihres Wohnortes angezeigt.

Zuständige Abteilung