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Betreibungsauskunft

Gemäss Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis an das Betreibungsamt. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt.

Schriftliche Auskunft: CHF 17.00

 

Zuständige Abteilung