Gemäss Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis an das Betreibungsamt. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt.
Schriftliche Auskunft: CHF 17.00