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Besuchsaufenthalt

Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines / ihres Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter des Einwohneramtes zusammen mit den weiter erforderlichen Unterlagen zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Ausländeramt des Kantons St. Gallen weiter. Es wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

 

Zuständige Abteilung