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Abmeldung / Wegzug

Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohneramt.

Wer aus Lütisburg wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden. Zu melden sind die genaue Wegzugsadresse, das Wegzugsdatum und die betroffenen Personen. Dies ist auch via eUmzug möglich.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Schriftenempfangsschein (Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Militärdienstbüchlein bis zum 30. Altersjahr

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis bei uns deponieren.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit dem Einwohneramt Kontakt aufzunehmen.

 

 

Zuständige Abteilung