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Hundekontrolle

Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Hundekontrollstelle / Einwohneramt anzumelden.  Ab 2007 muss zudem jeder Hund durch einen Chip gekennzeichnet und der AMICUS (Datenbank zur Registrierung von Hunden) gemeldet werden. Ab 2007 erfolgt die Hundelösung aufgrund der in der zentralen Datenbank registrierten Hunde. Die Hundehalter erhalten anfangs Jahr eine Rechnung für die laufende Hundesteuer. 

Die Hundesteuer beträgt Fr. 100.00 pro Hund.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und der Tod eines Hundes sind der Hundekontrollstelle / Einwohneramt zu melden.

 

 

Zuständige Abteilung